Sicherheitsvorkehrungen in der Lasertherapie
In der Hand von Spezialisten ermöglichen moderne Lasersysteme die erfolgreiche Durchführung einer Vielzahl von medizinisch sinnvollen oder kosmetischen Eingriffen an der Haut. Dabei sind gewisse Sicherheitsstandards unabdingbare Voraussetzung und dienen gleichermaßen dem Wohl von Patienten wie dem des medizinischen Fachpersonals. Es werden technische und organisatorische Sicherheitseinrichtungen unterschieden:
Technische Einrichtungen:
Das Vorhalten und die Benutzung geeigneter Laserschutzbrillen ist zwingend notwendig. Laser mit unterschiedlichen Wellenlängen erfordern auch verschiedene, daran in ihrer Funktion angepasste Schutzbrillen. Sie dienen dem Schutz des menschlichen Auges vor Beeinträchtigungen durch Laserstrahlen. In unserer Praxis sind immer für den jeweilig eingesetzten Laser geeignete Schutzbrillen in ausreichender Menge (auch für event. Begleitpersonen) vorhanden.
Bei laserchirurgischen Eingriffen an den Lidern verwenden wir zum Augenschutz unserer Patienten spezielle, auf der konkaven Innenseite hochpolierte Augenschalen (sog. “eye-shields”).
Zur Abdeckung von Außen- und Sichtfenstern wurden in den Laser-Behandlungsräumen spezielle Schutzrollos, die aus lichtdichtem, hochabsorbierendem Material bestehen, eingebaut.
Weitere notwendige Sicherheitseinrichtungen betreffen das Vorhandensein von beleuchteten Warnanzeigen und von sog. Not-Aus-Schaltern.
Zum Schutz vor event. schädlichen Emissionen setzen wir geeignete Absauggeräte mit entsprechenden Filtersystemen ein.
Organisatorische Einrichtungen:
Dazu zählen regelmäßige Unterweisungen des medizinischen Fachpersonals ebenso wie die Bestellung von mindestens einem Laserschutzbeauftragten.
In unserer Praxis sind derzeit (Stand Juni 2013) neben dem Praxisinhaber 3 Mitarbeiterinnen als Laserschutzbeauftragte tätig. Selbstverständlich sind auch regelmässig Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen der Lasersysteme durchzuführen.